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Antworten auf häufig gestellte Fragen

Hier finden Sie Antworten auf Fragen, die sich sehr häufig im Zusammenhang mit der Anmeldung, den Lehrinhalten oder der Zusammenarbeit mit der kbap ergeben haben.

Sollten dennoch Fragen unbeantwortet bleiben, so nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf und wir werden Ihnen schnellstmöglich weiterhelfen.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Infoabende?
Über das Jahr verteilt werden kostenlose Info-Abende angeboten. Sie können sich (nach Voranmeldung) in Ruhe einen Abend lang beraten lassen und ihre persönlichen Fragen stellen. Wir stellen Ihnen die Organisation der Ausbildungsgänge, sowie die Möglichkeiten der Fort- und Weiterbildung vor.

Was ist das Bewerbungsgespräch?
Das Bewerbungsgespräch dient der gegenseitigen „Auswahl“ von Institut und potenziellen Ausbildungsbewerbern. Wir stellen unseren Ansatz  vor und führen mit Bewerbern ein Gespräch, das sowohl Aspekte der Eignung als auch der Motivation bzw. die Finanzierung für eine psychotherapeutische Ausbildung an unserem Institut beinhaltet.

Was ist das 1200 Stunden Praktikum und wo kann es absolviert werden?

Das 1200-Stunden-Praktikum ist an psychiatrisch klinische Einrichtungen gebunden, die im Sinne des ärztlichen Weiterbildungsrechts als Weiterbildungsstätte für Psychiatrie und Psychiatrie zugelassen sind oder die von der nach §10 Abs. 4 PTG zuständigen Behörde als gleichwertige Einrichtung zugelassen wird. Diese Anerkennung setzt einen weiterbildungsermächtigten Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie (PP) bzw. Kinder- und Jugendpsychiatrie (KJP) voraus.
Der Sinn des 1200-Stunden-Praktikums besteht darin, dass unsere AusbildungskandidatInnen psychiatrische Patienten und die psychiatrische Tätigkeit unter Berücksichtigung möglichst vieler Krankheitsbilder kennen lernen.
Ein Praktikum kann nur dort absolviert werden, wo es einen gültigen Kooperationsvertrag zwischen der kbap/kbav und der jeweiligen Institution gibt und dieser Kooperationsvertrag zusätzlich vom Landesprüfungsamt genehmigt worden ist, wobei von Seiten des Landesprüfungsamtes als Prüfkriterien entsprechende Weiterbildungsermächtigung, genügend hohe Anzahl von Patienten (Durchschnittwert 30 Patienten pro Kandidat) sowie ein möglichst heterogenes Spektrum psychiatrischer Krankheitsbilder angesetzt sind.
Eine eigene Behandlungstätigkeit der Kandidaten während dieses Praktikums ist nicht vorgesehen, aber die Teilnahme an mind. 30 Patientenbehandlungen. Zur Dokumentation dieser Tätigkeit gibt es einen Leitfaden, der zu Beginn der Ausbildung ausgehändigt wird.
Die kbap/kbav verfügt über eine große Anzahl von Kooperationspartnern im 1200-Stunden-Bereich.

Was ist das 600 Stunden Praktikum und wo kann es absolviert werden?

Das 600-Stunden-Praktikum kann an einer mit der Ausbildungsstätte kooperierenden und von einem Sozialversicherungsträger anerkannten Einrichtung der psychotherapeutischen oder psychosomatischen Versorgung oder in der Praxis eines kooperierenden Arztes, der die psychotherapeutische Behandlung durchführen darf, oder in der Praxis eines kooperierenden Psychologischen Psychotherapeuten bzw. Kinder- und Jugentlichenpsychotherapeuten durchgeführt werden. Hier gilt auch, dass jede Praktikumstätigkeit durch einen Kooperationsvertrag abgesichert werden muss, der mit der jeweiligen Einrichtung geschlossen und durch das Landesprüfungsamt zu genehmigen ist.
Der Sinn des 600-Stunden-Praktikums besteht darin, dass die AusbildungsteilnehmerInnen entweder psychosomatische Krankheitsbilder und deren Behandlung kennen lernen oder den ganz normalen Arbeitsablauf in einer psychotherapeutischen Praxis (quasi als eine Art „Betriebspraktikum“).

Muss die praktische Tätigkeit (1200 und 600 Stunden Praktikum) an einem Stück absoviert werden?

Das 1200-Stunden-Praktikum (pT I) kann in bis zu 4 Blöcken (nicht unter 300 Stunden) aufgeteilt werden, auch in verschiedenen kooperierenden Einrichtungen.
Das 600-Stunden-Praktikum (pT II) kann in 2 Blöcken á 300 Std. geteilt werden.

Wie ist die theoretische Ausbildung gegliedert?
Pflichtbereich (A und B in der fortlaufenden Gruppe, 600 Std.):
Im Rahmen des Pflichtbereiches sind 600 Theoriestunden zu absolvieren. Diese 600 Stunden werden auf ca. 10 Wochenenden pro Jahr verteilt. Der Pflichtbereich ist nach ca. 2 Jahren abgegolten und besteht insgesamt aus 25 Wochenendseminaren.

Wahlpflichtbereich (C frei wählbar aus dem OJP 80 Std.):
Der C - Bereich wird im Rahmen des OJP (Offenes Jahresprogramm) angeboten. Dieser Bereich ist grundsätzlich für jede/n InteressentIn offen und bietet gleichzeitig die Möglichkeit, spezielle Fort- und Weiterbildungsbausteine für diverse Kurzcurricula und Zusatzqualifikationen zu erwerben. AusbildungsteilnehmerInnen der kbap/kbav können hier bereits im Rahmen ihrer Ausbildung bis zu 80 Stunden gezielter Fort- und/oder Weiterbildung integrieren, die dann mit Abschluss der Approbation anerkannt werden können, sofern die über 80 Stunden hinaus zu erwerbenden Bausteine der entsprechenden Spezialcurricula komplett absolviert werden.

Zur Zeit sind folgende Zusatz- bzw. Spezialcurricula an der kbap/kbav etabliert:

  • Körperpsychotherapie (im Umfang von 160 Stunden; Fortbildungszertifikat wird erworben, wenn 60 Stunden C und 100 Std. Selbsterfahrung hierfür genommen werden, ohne dass weitere Kosten entstehen);
  • Psychotraumatologie (nach den Richtlinien der DeGePT, erst gültig nach der Approbation, aber zeitlich parallel zur Ausbildung zu erwerben, 80 Std. C können hierfür angerechnet werden);
  • Ergänzungsqualifikation Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie (für PP: es können aus dem C- Bereich 80 Stunden für die notwendige Theorie bereits erworben werden)
  • Ergänzungsqualifikation / Gesamtcurriculum Gruppentherapie (es können aus dem C- Bereich die notwendige Theorie bereits erworben werden)
  • Kompaktcurriculum Hypnose

Begleitende Mentorate zu den Tutorien (Begleitung der Kleingruppen):
In den Tutorien (D), bei denen sich 3-6 AusbildungsteilnehmerInnen für die Zeit der Ausbildung in Kleingruppen zusammenfinden, werden im 1.-3. Semester teils vorgegebene, teils selbst zu vertiefende Themen aus den Seminaren und Vorlesungen, ab dem 4. Semester nach eigener Schwerpunktsetzung zunehmend ausgewählte spezielle Ausbildungsinhalte selbstständig im Team erarbeitet und unter der fachkundigen Anleitung von Dozenten des kbav in Mentoraten vertieft.
Dabei stehen sowohl in den Tutorien als auch in den Mentoraten neben der theoretischen Auseinandersetzung praktische psychotherapeutische Basiskompetenzen im Vordergrund: u.a. Passung, Empathie, Bedeutung von Verbalisierung, Deutung, Konfrontation und Durcharbeitung; Wiedererleben in der Übertragung, Kontakterhaltung, Strukturierung, Probehandlung, Üben und Automatisieren; Körpererleben, Phantasie, Imagination und Handlungsdialog; Wahrnehmung von und Umgang mit Spannungskonturen, Erregungskontrolle, Impulssteuerung, Aufmerksamkeitsfokussierung, Copingakzeptanz, Systemregulation, Umgang mit Erstsituationen usw.
Mentorate und Tutorien sind integrale Bestandteile des Theorieprogramms an der kbav. DozentInnen des Instituts begleiten die AusbildungsteilnehmerInnen drei Jahre lang in homogenen und festen Lerngruppen (vom 1.-6. Semester). In Tutorien und Mentoraten können so auch im Rahmen der Theorieaneignung eine gewisse ‚Intimität’ sowie kohäsionsfördernde Gruppenprozesse entstehen. In den Mentoraten ist Raum für vertiefende Diskussionen zu den Theorieseminaren, hier kann aber auch Klärung bezüglich dringender Angelegenheiten in der eigenen Ausbildung erfolgen, es können auch später Aspekte der ambulanten Tätigkeit besprochen werden, das ‚Erstinterview’ und die Anamneseerhebung werden grundlegend erarbeitet.


Das halboffene Theorieprogramm (hoT im Umfang von 3 x 10 Std.):
Sie haben weitere 30 Stunden (3 Tagesseminare à 10 Stunden), die vor Beginn der ambulanten Behandlungstätigkeit belegt werden müssen:
hoT I - zum Thema ‚Praxismanagement`
hoT II - zum Thema ‚Berufsrecht’
hoT III - zum Thema ‚Dokumentation’

Was ist das „Offene Jahresprogramm“?
Das Offene Jahresprogramm (OJP) bietet InteressentInnen aus dem therapeutischen Berufsfeld Gelegenheit zur professionellen Fort- und Weiterbildung. Die Mehrzahl der Veranstaltungen wird bei der Psychotherapeutenkammer /Ärztekammer zur Zertifizierung angemeldet und kann zum Zweck der professionellen Qualitätssicherung genutzt werden. Auf Anfrage erhalten Sie im Sekretariat aktuelle Informationen. Für AusbildungsteilnehmerInnen der verschiedenen Ausbildungsgänge an der kbap/kbav bietet sich die Gelegenheit zur qualifizierenden Schwerpunktsetzung und Vertiefung einzelner Studienschwerpunkte:

  • Psychotraumatologie
  • Körperpsychotherapie
  • Gruppenpsychotherapie
  • Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Verhaltestherapie
  • Systemische Therapie
  • Hypnose

TeilnehmerInnen der verschiedenen Ausbildungsgänge an der kbap/kbav erhalten hierbei Sonderkonditionen. KollgInnen aus dem klinischen Bereich oder InteressentInnen aus psychotherapeutischen und angrenzenden Berufsfeldern können das offene Jahresprogramm nutzen, um ihre persönlichen Kompetenzen auszubauen und/oder die zur professionellen Qualitätssicherung notwendigen Zertifizierungspunkte zu erwerben.

In welchem Zeitrahmen können Leistungen anerkannt werden?
Alle Leistungen zum Erwerb einer Approbation müssen innerhalb der Vertragszeit erworben werden.

Welche auswärts erworbenen Qualifikationen kann die kbap/kbav im Rahmen der Fort- und Weiterbildung anerkennen?
Als staatliche Einrichtung und durch die Kooperationen mit verschiedenen Instituten und Fachverbänden ist die kbap/kbav in der glücklichen Lage, unter bestimmten Bedingungen bereits auswärts erworbene Qualifikationen anzuerkennen. Insofern eröffnet das offene Jahresprogramm für KollegInnen, die in psychotherapeutischen, psychiatrischen oder psychosomatischen Einrichtungen oder in ambulanter psychotherapeutischer Praxis tätig sind, die Möglichkeit, folgende Zusatzqualifikationen zu erlangen:

  • Spezialcurriculum Psychotraumatologie (incl. EMDR) mit Zertifizierung
  • Kompaktcurriculum Körperpsychotherapie / Analytische Bewegungs- und Tanztherapie (ABT) mit Zertifizierung
  • Gruppentherapie als Ergänzungsqualifikation oder Gesamtweiterbildung
  • Ergänzungsqualifikation in Kinder- und Jugendlichenpsychotherapie
  • Ergänzungsqualifikation Tiefenpsychologie
  • Ergänzungsqualifikation analytische Psychotherapie

Der Abschluss von Spezialcurricula wird gesondert nach dem Erwerb aller notwendigen Bausteine bescheinigt.

Welche auswärts erworbenen Qualifikationen kann die kbav im Rahmen der Ausbildung anerkennen?
Aus gesetzlichen Gründen (Psych ThG) kann eine Anerkennung bereits vorher erworbener Kompetenzen nicht erfolgen. Allerdings sind sogenannte "Institutswechsel" erlaubt: An anderen staatlichen Ausbildungsstätten erworbene Bausteine können von der kbav nach Überprüfung der Äquivalenz anerkannt werden.

Wie viel Selbsterfahrung sind in der Ausbildung an der kbav notwendig und wozu?
Sinn und Zweck ist eine intensive Auseinandersetzung mit und Reflexion von eigenen psychischen Themen. Diese Auseinandersetzung bietet die Basis zum Erwerb eigener persönlicher Kompetenzen im Umgang mit Beziehungsproblemen und Konflikten von Menschen, die eine Psychotherapie suchen.

Gruppenselbsterfahrung
Die Gruppenselbsterfahrung umfasst 100 Stunden, wobei hier von der kbap unterschiedliche Modelle angeboten werden.

Einzelselbsterfahrung
Die Einzelselbsterfahrung beträgt 25 Std. Eine Liste von Einzelselbsterfahrungsleitern, die vom Landesprüfungsamt genehmigt worden sind, liegt vor.

Was ist die „praktische Ausbildung“ (Behandlungstätigkeit)?
Die eigene Behandlungstätigkeit ist Teil der vertieften Ausbildung und dient dem Erwerb sowie der Vertiefung von eingehenden Kenntnissen und praktischen Kompetenzen bei der Behandlung von Patienten. Sie umfasst 600 - max. 800 Behandlungsstunden (VT) unter Supervision mit mindestens sechs Patientenbehandlungen, wobei nach jeder 4. Stunde eine Supervisionsstunde erfolgen muss. 300 Stunden für Vor- und Nachbereitungen der Behandlungsstunden sind laut Curriculum vorgesehen.
Die Behandlungstätigkeit kann in der Bonner Institutsambulanz oder in kooperierenden Einrichtungen erfolgen.

Was heißt Supervision?
Supervision heißt Begleitung und „Aufsicht“ über die beginnende eigene Behandlungstätigkeit. Es müssen bei 600 Behandlungsstunden 150 Stunden Supervision absolviert werden, davon mind. 50 Stunden Einzelsupervision. Entsprechend erhöht sich der Supervisionsbedarf im Verhältnis 1:4 bei erhöhter Behandlungsstundenzahl.