E-Mail-Adresse Telefon Facebook Instagram Twitter Erste Seite Letzte Seite Download Suche Youtube Xing Datum Zeit Ort Login LinkedIn Profil Logout

Reform der Psychotherapeutenausbildung ab dem 01.09.2020

Update: Auslegung der Übergangsregelungen

Auslegung der Übergangsregelung

pdf 421 KB

Das Psychotherapeutenausbildungsreformgesetz: Stand der Dinge, Konsequenzen für die derzeitige und zukünftige Aus- und Weiterbildung

Das neue Psychotherapeutengesetz wurde am 22. November 2019 verabschiedet und tritt am 1. September 2020 in Kraft. Viele Studierende, aber auch StudienanfängerInnen, fragen sich nun, ob sie eine Ausbildung nach dem „alten Modell“ anstreben oder doch lieber warten und gleich ins „neue Modell eines Psychotherapiestudiums“ einsteigen sollen. Auch auf Seiten der PiA herrscht Unsicherheit: Wie lange werden sie die Ausbildung nach dem bisherigen Gesetz tatsächlich noch absolvieren können?

Hier eine Zusammenfassung der Möglichkeiten aus einem Interview der DGVT mit Martin Wierzyk, Studienberater für Psychologie an der Universität Bielefeld und PiA bei der DGVT-Ausbildungsakademie und Günter Ruggaber, Geschäftsführer der DGVT-Ausbildungsakademie, mit leichten Modifizierungen durch Dr. Sabine Trautmann-Voigt, KBAP/KBAV.

Das neue Psychotherapeutengesetz ist verabschiedet worden und damit wird die reformierte Psychotherapieausbildung bald in Kraft treten. Dies stellt sowohl aktuelle, als auch zukünftige AusbildungsteilnehmerInnen vor neue Fragen und Herausforderungen. Es gibt nicht den einen Weg, der für alle passt! Die KBAP/KBAV wird bei der schwierigen Entscheidung, wie der beste individuelle Weg gewählt werden kann, beraten. Einige Informationen und Ratschläge folgen - gegliedert nach dem jeweiligen Ausbildungsstand.

 

Für derzeitige AusbildungskandidatInnen (PiA)

Die PiA, die sich bereits in Ausbildung befinden, machen sich z. B. Sorgen, ob ihr individueller Zeitplan noch umsetzbar ist und ob die Institute für sie so lange zur Verfügung stehen, wie sie das für sich geplant hatten.

Der Gesetzgeber hat mit dem 31.08.2032 bzw. in Härtefällen dem 31.08.2035 eine klare Frist genannt, in deren Rahmen die Ausbildung noch absolviert werden kann. Es besteht allerdings die Möglichkeit, dass vor allem kleinere Institute bereits früher damit beginnen werden, ausschließlich auf die zukünftige Weiterbildung umzustellen. Dies erhöht gerade für die PiA die Unsicherheit, die die Ausbildung gerade beginnen bzw. sich noch im Studium befinden. Hier sind die Institute in der Verantwortung, im direkten Kontakt mit den TeilnehmerInnen frühzeitig abzustimmen, wie sie ihre Ausbildung erfolgreich und v. a. in einem für sie machbaren Zeitraum abschließen können. KBAP und KBAV werden, solange dies im Rahmen unserer bisherigen Kapazitäten möglich bleibt, nach dem alten Modell ausbilden.

Alle Ausbildungsinstitute stehen durch die Gesetzesänderung vor großen Veränderungen. Wer aber aktuell in Ausbildung ist, sollte sich darauf verlassen können, dass er oder sie noch ausreichend lange nach gültigem Recht ausgebildet werden kann. Mit TeilnehmerInnen neu startender Kurse ist es wichtig, von Anfang an im engen Kontakt zu stehen, um gemeinsam eine jeweils realistische Zeitplanung abzustimmen. Derzeit wurden die Verträge an der KBAP und KBAV bereits an die neue Situation angepasst.

Sicher ist: Wer jetzt in der KBAP/KBAV in Ausbildung ist, darf sich darauf verlassen, dass er/sie die Ausbildung weitgehend wie geplant zu Ende führen kann. Und mit jedem neuen Ausbildungsstart gehen wir ja auch die Verpflichtung ein, eine solche Ausbildung in einem realistischen Zeitraum zu Ende führen zu können. Gleichzeitig sollten KandidatInnen auch wissen, dass ein mehrjähriges Pausieren problematisch sein könnte bzw. kaum noch realisierbar sein dürfte. Es wird sich in den nächsten Jahren zeigen, wie die Entwicklung sein wird und wie viele Interessentinnen sich noch für die derzeitige Ausbildung melden werden. Durch die Zusammenarbeit mit der DFT bzw. der AVP haben wir günstige Möglichkeiten, verlässliche Ausbildungsbedingungen anbieten zu können.

Das bedeutet in der Praxis: Wer für sich eine relativ lange Ausbildungsdauer eingeplant hat, sollte in der nächsten Zeit mit seiner Ausbildungsleitung in Kontakt treten. Gemeinsam kann dann eine realisierbare und verlässliche Zeitplanung entwickelt werden.

Eine weitere Sorge betrifft die Plätze in den Kliniken für die Praktische Tätigkeit. Hier wird es in den nächsten Jahren weiterhin den Bedarf an PiA geben – auch wenn die Finanzierung der neuen Stellen noch nicht geklärt ist. Eine Verdrängung durch zukünftige PsychotherapeutInnen in Weiterbildung (PiW) sollte nicht zu erwarten sein. Allerdings ist nach wie vor ungeklärt, für welche Kliniken die € 1000-Regelung gelten wird, ob die brutto oder netto zu berechnen sein wird und ob sich dadurch die Anzahl der derzeitig verfügbaren Klinikplätze ändern wird.

 

Für StudienabsolventInnen der Erziehungswissenschaften, Pädagogik, Soziale Arbeit und Psychologie

Nach dem derzeitig gültigen Psychotherapeutengesetz können die AbsolventInnen einiger pädagogischer Studiengänge, wie zum Beispiel Erziehungswissenschaften oder Soziale Arbeit, Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen werden. Diese Studierendengruppe sollte sich möglichst schnell entscheiden, ob sie diese Ausbildung absolvieren möchte. Dann sollten InteressentInnen zeitnah die Aufnahme einer solchen Ausbildung anstreben, denn für diese Interessentengruppe wird es zukünftig keine Möglichkeit mehr geben, im neuen Aus- und Weiterbildungssystem Psychotherapeut/in zu werden. Insbesondere, wer bereits einen solchen Studienabschluss hat und evtl. erwogen hat, irgendwann noch eine Ausbildung anschließen zu wollen, muss die Übergangszeit jetzt im Blick haben.

In einer ähnlichen Situation befinden sich auch PsychologInnen, die bereits einen Abschluss haben. Auch für sie bietet nur noch die Übergangszeit den Weg zum Psychotherapeutenberuf.

 

Für Studierende der Psychologie

Am unsichersten ist die Situation für heutige Studierende der Psychologie – je nachdem in welcher Studienphase sie sich aktuell befinden. Da wird es nur individuelle Antworten geben können:

Für heutige Studierende, die in den nächsten Jahren ihr Studium abschließen, gilt es erst einmal zu klären, ob sie einen Übergangsweg in das neue Direktstudium an ihrer Uni einschlagen können oder wollen. Unter Umständen muss auch abgewogen werden, ob man auf solche Angebote ggf. warten möchte. Für manche dürfte es aber auch der schnellere und verlässlichere Weg sein, wenn er oder sie noch im Rahmen der Übergangsregelungen eine postgraduale Ausbildung nach dem Studium anstrebt.

Es ist von den Studienordnungen bzw. den Studienmodellen der jeweiligen Universitäten abhängig, ob diejenigen, die sich bereits im Psychologiestudium befinden, die Möglichkeit bekommen, auf das neue Psychotherapiestudium umzusteigen. Hierbei wird es Universitäten geben, die es durch Anpassungslehrgänge oder ähnliches bzw. durch einen wenig aufwändigen Wechsel der Studienmodelle ihren Studierenden ermöglichen wollen, bereits während ihres Studiums in das „neue“ Modell zu wechseln.

Bei den kommenden Studiengängen, die zur Approbation führen werden, handelt es sich in den meisten Fällen nicht um gänzlich neue Studiengänge, sondern weiterhin um Studiengänge der Psychologie. Diese werden aber um einen deutlich größeren medizinisch-klinischen und praktischen Anteil ergänzt. Dementsprechend werden Universitäten, die bereits über einen Studiengang der Psychologie sowie über gut aufgestellte medizinische und klinisch-psychologische Lehrstühle verfügen, vermutlich recht schnell ihre Studiengänge umstellen können. Wahrscheinlich wird ein großer Teil der deutschen Universitäten bereits ab dem kommenden Wintersemester mit den Bachelorstudiengängen, die zur Approbation führen, starten. Vielleicht wird es sogar schon erste Universitäten geben, die versuchen, zu diesem Zeitpunkt den dazugehörigen Masterstudiengang umzusetzen. Am 14.2.2020 hat der Bundesrat die neue Approbationsordnung verabschiedet.

Nach aktuellem Stand versuchen einige Universitäten zurzeit, ihren Studierenden einen Umstieg zu ermöglichen. Wir empfehlen Studierenden der Psychologie daher, sich genau an ihrer Fakultät bzw. in ihrem Fachbereich zu informieren.

Je nach Situation kann ein Wechsel der Studienmodelle sinnvoll sein. So bietet das neue System im Vergleich zur aktuellen Ausbildung bessere Bezahlung und Rechtssicherheit sowie ein praktisch ausgerichtetes Studium, ohne die Risiken, die sich aus dem in den nächsten Jahren auslaufenden Ausbildungssystem ergeben. Gleichzeitig sind der voraussichtlich hohe Master-NC des kommenden Masterstudiengangs sowie die in vielen Bereichen noch unklaren Bedingungen der Weiterbildung und die weiterhin unklare Finanzierung des ambulanten Ausbildungsteils als Risiken des neuen Weges zu sehen. Die derzeitige postgraduale Ausbildung bietet eine größere zeitliche Flexibilität (Vollzeit in drei Jahren /Teilzeit in fünf Jahren); die zukünftige Weiterbildung erfolgt in Vollzeit über fünf Jahre. Sie sollten also zusammen mit ihren Studienfachberatern die einzelnen Optionen durchsprechen, um so, je nach Rahmenbedingungen der Universität, eine informierte Entscheidung treffen zu können, die Ihren individuellen Bedingungen und Bedürfnissen gerecht wird. Hierbei kann es zudem auch hilfreich sein, sich bei den größeren Ausbildungsträgern, wie z.B. der DFT über die zukünftigen Rahmenbedingungen der Weiterbildung zu informieren.

Außerdem ist hier die Frage relevant, ab wann ausreichende Weiterbildungsplätze zur Verfügung stehen werden, die nach einem erfolgreichen Studium gebraucht werden. Nach bisherigen Planungen werden die dafür notwendigen Weiterbildungsordnungen voraussichtlich erst Ende 2021/Anfang 2022 vorliegen. Mit diesen unsicheren Aussichten gilt es abzuwägen, ob ggf. ein Psychologieabschluss mit anschließender postgradualer Ausbildung nach bisherigem Recht nicht der sicherere Weg zum Psychotherapeutenberuf darstellt.

 

Für AbiturientInnen

AbiturientInnen kann man eine relativ klare Perspektive aufzeigen: Wer nicht mehr vor dem 01.09.2020 ein Studium aufnehmen kann, für den ist nur noch das neue Psychotherapiestudium der Weg zum Psychotherapeutenberuf. Hier gilt es jetzt aufmerksam zu beobachten, ob und ab wann Unis entsprechende Psychotherapie-Bachelorstudiengänge anbieten werden.

AbiturientInnen raten wir, sich frühzeitig über die neuen Studienbedingungen zu informieren. Hierfür bieten sich vor allem die akademischen Studienberatungen bzw. die Studienfachberatungen der jeweiligen Universitäten an. Gleichzeitig möchten wir auf den hohen NC des Studiengangs hinweisen, der zum klinischen Master hin vermutlich noch weiter steigen wird. Hier sollte sich keiner etwas vormachen: Durch das neue Gesetz wird der Beruf des/r PsychotherapeutIn noch stärker als bisher durch überdurchschnittliche Noten definiert werden. Dadurch wird die soziale Selektion in unserem Berufsfeld weiter vorangetrieben werden. FH-Abschlüsse, wie z.B. der angewandten Psychologie, werden nicht mehr zugelassen werden.

Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der KBAP/KBAV jederzeit zur Verfügung.

(Stand: 02. März 2020)

 

 

Wie lange kann eine Ausbildung nach dem „alten PTG“ begonnen werden? (Update Mai 2020)

Erläuterung des bereits übersandten Erlasses des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) vom 22.04.2020.

Es wurde abschließend die Frage geklärt, wann ein Masterstudium begonnen werden muss, um noch eine KJP- oder PP-Ausbildung nach dem bisherigen System zu ermöglichen. Da unter dem in den Übergangsvorschriften des neuen PsychThG verwendeten Begriff „Studium“ das Gesamtstudium, bestehend aus Bachelor- und Masterstudium, verstanden wird, kann ein Masterstudium auch noch nach dem 31.08.2020 aufgenommen werden, sofern das Bachelorstudium vorher (also vor dem 01.09.2020) begonnen wurde. Sowohl die Ausbildung als auch die Approbationserteilung erfolgen dann nach bisher geltendem Recht. Abgeschlossen werden muss die postgraduale Ausbildung bis spätestens zum 01.09.2032.