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Allgemeine Geschäftsbedingungen

 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN DER KBAV  

FÜR DIE TEILNAHME AN VERANSTALTUNGEN

(STAND: 01.01.2017)    

1.  Geltungsbereich  

Die kbav ist eine staatlich anerkannte Ausbildungsstelle für Psychologische und ärztliche Psychotherapeuten gemäß PsychThG. Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln Einzelheiten zum Vertragsverhältnis zwischen dem Teilnehmer an einer Veranstaltung der kbav.   

2.  Grundsätzliches 

2.1. Die kbav behält sich Änderungen hinsichtlich der Ausschreibung einer Veranstaltung bzgl. des Orts der Veranstaltung, des genauen Zeitpunktes sowie der/des Dozenten/in ausdrücklich vor.  

2.2. Jeder Teilnehmer ist für sein physisches und psychisches Wohlergehen selbst verantwortlich. Alle Veranstaltungen setzen gesunde physische und psychische Belastbarkeit voraus. Jeder Teilnehmer bekundet mit seiner Teilnahme, dass er seinen Gesundheitszustand, insbesondere in psychischer Hinsicht, kritisch überprüft hat und sich der Teilnahme an der Veranstaltung gewachsen sieht. Die Teilnahme an den Veranstaltungen erfolgt auf eigenes Risiko.   

2.3.  Die kbav haftet nicht für Schäden, die den Teilnehmern im Rahmen der Teilnahme an den Veranstaltungen entstehen, es sei denn, diese resultieren aus vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhaltens der kbav. Insbesondere erfolgt eine Haftung nach Maßgabe dieser Regelung nicht für Schäden, die durch Veranstaltungsinhalte oder durch andere Teilnehmer verursacht werden.   

3. Anmeldebedingungen  

3.1. Die Buchung von Veranstaltungen erfolgt über die Internetseite der kbav. Termine und Ausschreibungen sind dort einsehbar.   

3.2. Die Anmeldung ist verbindlich und wird in der Reihenfolge des Eingangs von der kbav berücksichtigt. 

3.3. Sollte die Teilnahme an der vom Teilnehmer ausgewählten Veranstaltung möglich sein, erfolgt kurzfristig eine Anmeldebestätigung durch die kbav. Sollte die gewählte Veranstaltung ausgebucht sein, wird die kbav dies kurzfristig mitteilen.  

3.4. Seminare finden nur bei ausreichender Beteiligung statt.  

3.5.  Eine Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung benötigt die kbav spätestens 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn. Dies dient der Sicherstellung der ordnungsgemäßen Seminarorganisation und -durchführung und ist daher zwingend notwendig, um eine Anmeldung überhaupt berücksichtigen zu können. Kurzfristigere Anmeldungen werden nur im Ausnahmefall berücksichtigt.   

4.  Rechnungsstellung 

4.1. Die Rechnungsstellung für gebuchte kostenpflichtige Veranstaltungen erfolgt von Seiten der kbav dem Teilnehmer gegenüber ca. 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn.  

4.2. Die in Rechnung gestellten Beträge müssen unter Angabe der Rechnungsnummer innerhalb von 8 Tagen nach Zugang der Rechnung bezahlt und vollständig auf dem Konto der kbav eingehen.   

5.  Rücktritt  

5.1. Ein Rücktritt von einer gebuchten Veranstaltung ist dem Teilnehmer jederzeit durch Erklärung in der Form einer E-mail oder per Telefax möglich, wobei Kosten entsprechend der Regelung in nachfolgendem 5.2. anfallen können. Insoweit ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung bei der kbav maßgeblich. 

5.2.  Folgen des Rücktritts  

 Erfolgt der Rücktritt…  

 - …bis 2 Wochen vor der gebuchten Veranstaltung, so fallen keine Kosten mit Blick auf den Veranstaltungspreis an.  

 - …zwischen 2 Wochen und 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn, so sind 50 % des Veranstaltungspreises der gebuchten Veranstaltung als Kosten vom Teilnehmer gegenüber der kbav zu entrichten. 

 - …unter 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn bzw. bei Nichterscheinen, so ist der volle Veranstaltungspreis der gebuchten Veranstaltung als Kosten vom Teilnehmer gegenüber der kbav zu entrichten.   

5.3. Bei ärztlich attestierter Erkrankung des Teilnehmers fallen keinerlei Kosten an.   

6.  Absage von Veranstaltungen durch die KBAV 

6.1. Die kbav ist dazu berechtigt, Veranstaltungen – ggfs. auch kurzfristig – abzusagen, wenn dafür ein von der kbav nicht zu vertretender Grund (z. B. Ausfall eines Referenten, keine ausreichende Teilnehmerzahl, höhere Gewalt etc.) besteht.  

6.2.  Die Absage einer Veranstaltung wegen zu geringer Teilnehmerzahl erfolgt von Seiten der kbav spätestens bis 10 Tage vor der geplanten Veranstaltung. In allen anderen Fällen werden die Teilnehmer so rechtzeitig wie möglich informiert.  

6.3. Im Falle der Absage einer Veranstaltung durch die kbav werden bereits vom Teilnehmer entrichtete Veranstaltungskosten vollständig diesem gegenüber erstattet.  

6.4. Weitere Ansprüche können von Seiten des Teilnehmers in einem im Sinne des vorstehenden 6.1. begründeten Fall nicht geltend gemacht werden, außer im Falle von vorsätzlichem oder grob fahrlässigen Verhaltens der kbav.    

7. Schweigepflicht 

7.1.  Jeder Teilnehmer ist für die Einhaltung der ihm persönlich obliegenden ärztlichen, therapeutischen oder heilberuflichen Schweigepflicht gegenüber allen anderen Teilnehmern von Veranstaltungen selbst verantwortlich und wird im Rahmen der Teilnahme an der Veranstaltung Sorge dafür tragen, dass es insoweit nicht zu Verstößen kommt.  

7.2. Die Teilnehmer erklären mit ihrer Teilnahme, dass ihnen die insoweit bestehenden rechtlichen Vorgaben bekannt sind, sie diese vollumfänglich beachten und im Falle eventueller Verstöße die sich daraus ergebenden Folgen selbst zu verantworten haben.

Die kbav haftet insoweit nicht, es sei denn es liegt ihrerseits vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten vor.     

8. Ausschluss von Veranstaltungen  

8.1. Die kbav behält sich vor, Teilnehmer, die eine Veranstaltung nachhaltig stören, von der Teilnahme an der Veranstaltung auszuschließen.  

8.2. Eine Rückerstattung der Teilnahmegebühr erfolgt in diesem Falle nicht.