Zulassungsbedingungen

Formale Zulassungsvoraussetzungen

Zur Ausbildung zum/r Psychologischen PsychotherapeutIn können Diplom-PsychologInnen, mit Prüfungsfach Klinische Psychologie, im Rahmen der verfügbaren Ausbildungsplätze zugelassen werden. Vorteilhaft sind Erfahrungen im klinisch-psychiatrischen Bereich, diese können allerdings auch im Verlauf der Ausbildung erworben werden.

Persönliche Eignung

Unter persönlicher Eignung verstehen wir persönliche Voraussetzungen, die wir für eine psychotherapeutische Ausbildung und spätere Berufstätigkeit für notwendig erachten:

  • Physische und psychische Belastbarkeit;
  • Selbstreflexionsbereitschaft und Bereitschaft zum persönlichen Wachstum;
  • Konfliktbewusstsein und Konfliktfähigkeit im persönlichen und sozialen Bereich;
  • Fähigkeit und Bereitschaft zur Entwicklung von Rollendistanz, Rollenflexibilität und Empathie;
  • Respekt vor Andersartigkeit sowie Ambivalenztoleranz.

Der Vorstand der BPtK legt bei weiteren Verhandlungen zu einer Novellierung des Psychotherapeutengesetzes folgenden Vorschlag in Bezug auf die Studiengänge als Zugangsvoraussetzung für die Psychotherapeutenausbildung zugrunde.Hinweise zur Zugangsqualifikation zur Ausbildung nach dem Psychotherapeutengesetz (PsychThG).

Anbei eine Zusammenstellung der „Häufig gestellten Fragen zu den aktuellen Zugangsvoraussetzungen zur Psychotherapieausbildung und zur Novellierung des Psychotherapeutengesetzes“ durch die Deutsche Gesellschaft für Psychologie (DGPs).